Antragsrecht haben alle Mitglieder der PSG, anerkannte Stämme, anerkannte Diözesanverbände und die Organe der jeweiligen Ebene.
Anträge sind spätestens vier Wochen vor dem Termin der Versammlung bei der Versammlungsleitung einzureichen.
Anträge, die nicht rechtzeitig eingereicht worden sind, können nur auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn ein Drittel der anwesenden Mitglieder der Versammlung dem zustimmt (Initiativanträge).
Stimmenthaltungen