Anträge zur Änderung der Ordnung oder Satzung des Verbandes müssen bereits neun Wochen vorher [vor Beginn der Bundesversammlung] bei der Versammlungsleitung eingereicht werden.
Anträge, die nicht rechtzeitig eingereicht worden sind, können nur auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn ein Drittel der anwesenden Mitglieder der Versammlung dem zustimmt (Initiativanträge).